Ab 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo – ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das Kommunikationsgeheimnis ein. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, muss zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein.
Jedoch ist weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erwiesen – im Gegenteil: Studien aus Deutschland zeigen keinen Effekt dieser Maßnahme. Aus diesem Grund wurde die Vorratsdatenspeicherung schon von den Verfassungsgerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt. Das gleiche wollen wir jetzt in Österreich erreichen.
Mach Dich jetzt für Deine Grundrechte stark und bring mit uns Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ein! Dazu musst Du nur die Vollmacht unterschreiben und bis 18. Mai 2012 per Post zu uns schicken. Risiken und Kosten trägst Du keine. Die Klage wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Zusammenarbeit mit Albert Steinhauser (Nationalratsabgeordneter der Grünen) eingebracht.