Die entlassene Mitarbeiterin der Finanzabteilung dĂĽrfte – es gilt die Unschuldsvermutung – das Geld bei der Ă–BFA unter dem Titel Wohnbauförderung aufgenommen haben, es dann aber fĂĽr Spekulationen eingesetzt haben.
Die entlassene Mitarbeiterin der Finanzabteilung dĂĽrfte – es gilt die Unschuldsvermutung – das Geld bei der Ă–BFA unter dem Titel Wohnbauförderung aufgenommen haben, es dann aber fĂĽr Spekulationen eingesetzt haben.