„Die vorgelegten Dokumene weisen Fehler auf“, begründete das Justizministerium am Montag seine Entscheidung. Zudem laufe der Name der Partei den in der Satzung festgeschriebenen Zielen zuwider.
„Die vorgelegten Dokumene weisen Fehler auf“, begründete das Justizministerium am Montag seine Entscheidung. Zudem laufe der Name der Partei den in der Satzung festgeschriebenen Zielen zuwider.