Ein Entwurf des Verteidigungsministeriums, der nur eine Anpassung an die Verwaltungsgerichts-Novelle 2012 hätte sein sollen, hat kürzlich für Aufregung gesorgt. Dort war jener Paragraf, der die Auskunftsrechte für die im Bundesheer beheimatete Inlands- und Auslandsnachrichtendienste definiert, stark erweitert worden.