„Nichtstun im Zusammenhang mit den massenhaften NSA-Ausspähaktionen und stattdessen mit Kanonen auf Blogspatzen zu schießen und dabei die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit zu treffen, das passt in keiner Weise zu den Pflichten des Generalbundesanwalts“, kritisierte Stegner im „Handelsblatt“.