Das OVG Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen am Freitag (05.10.2018) in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.
Das OVG Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen am Freitag (05.10.2018) in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.