19.07.2017 - 12:05 [ Wikipedia ]

Richterwahlausschuss

Der Richterwahlausschuss besteht aus den fĂĽr das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden. Vorschläge fĂĽr Richter können der zuständige Bundesminister oder die Mitglieder des Richterwahlausschusses machen. (…)

Schließlich entscheidet er in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Vorschläge. Stimmt der zuständige Bundesminister zu, so hat er die Ernennung der Gewählten beim Bundespräsidenten zu beantragen.