Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch eine umfangreiche Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beschlossen. Strafverfolger des Landes erhalten damit die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen, um bei „Gefahr für Leib und Leben“ personenbezogene Daten etwa auf Festplatten zu ermitteln