11.11.2011 - 19:01 [ Unser Politikblog ]

Reportage zur Privatisierung des Maßregelvollzugs

Am 25.10.2011 fand am Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zur Privatisierung des Maßregelvollzugs statt. In Hessen wurde der Maßregelvollzug in eine private Rechtsform überführt. Die Anteile liegen direkt und indirekt zu 100 % in staatlicher Hand.
Der im Maßregelvollzug einsitzende Kläger war nach einem Gefühlsausbruch von nicht direkt beim Staat Beschäftigten der GmbH eingesperrt worden und sieht dadurch das grundrechtsgleiche Recht auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie die Demokratie (Art. 20 Abs. 1+2 GG) verletzt.