Scharfe Kritik an den Äußerungen der Bundesregierung zur Krim-Krise übt der Jurist Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Hamburger Universität. Wie Merkel in einem aktuellen Zeitungsbeitrag schreibt, müsse zunächst festgehalten werden, dass der Übergang der Krim in die Russische Föderation keine „Annexion“ und kein „Landraub“ gewesen sei. Vielmehr habe es sich um „eine Sezession“ gehandelt, „bestätigt von einem Referendum“; „ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm“. Nichts davon sei völkerrechtswidrig; lediglich die Sezession sei nach ukrainischem Recht verboten gewesen. Dies alles festzuhalten sei keinesfalls Wortklauberei, sondern von hoher Bedeutung: Schließlich sei eine Annexion, eine „räuberische Landnahme mittels Gewalt“, nichts Geringeres als ein „Titel zum Krieg“. Lediglich zwei Aspekte des Geschehens auf der Krim seien völkerrechtswidrig gewesen. Das gelte zum einen für die Präsenz russischer Soldaten jenseits ihrer Stationierungsorte. Diese habe allerdings auf die Gültigkeit des Referendums keine Auswirkungen gehabt: Das Militär habe nicht „die Abstimmungslokale überwacht“, sondern bloß „die Möglichkeit des Stattfindens“ von Referendum und Abspaltung gewährt, indem sie „ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession“ verhinderte.