Geldwäschegesetz: Tausende Geschäfte ausgewählter Branchen müssen künftig Geldwäschebeauftragte benennen und verdächtige Bar-Transaktionen melden. E-Geld wird komplett verboten. Finanzministerium: „Wir können keine anonymen Geldströme jenseits der regulierten Bankenmärkte akzeptieren“.