Damit werden „in Zukunft bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen entscheiden, die sich mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und Auslandsermittlungen auskennen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Justizministeriums.
Damit werden „in Zukunft bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen entscheiden, die sich mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und Auslandsermittlungen auskennen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Justizministeriums.