(14.Juni 2012) Auf Seite 10 des Referentenentwurfs heißt es: „Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.“
Aus Nutzersicht betrachtet heißt das: Wenn ich zukünftig als freier Journalist weiterhin über meine Themen in herkömmlicher Manier bloggen will, müsste ich vorher (!) nicht nur mit hunderten von Verlagen, sondern auch mit Spreeblick, Netzpolitik.org und zahllosen anderen Netzpublikationen Lizenzverträge schließen. Auf diesem Weg würden übrigens auch die ARD und ZDF (über tagesschau.de, zdf.de) zu „Presseverlegern“ werden und könnten Rechte aus dem LSR geltend machen.