Münchner Polizisten sind gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen – allerdings in die falsche. Obwohl alles auf den Kopf gestellt wurde, haben die Bewohner keinen Anspruch auf Schadensersatz, hat nun das Landgericht München geurteilt. Auch wenn die Polizei an der falschen Adresse klingelt – wer nicht unverzüglich öffnet, ist selbst schuld, wenn die Wohnungstür eingetreten wird