Die Staatsanwaltschaft Stuttgart darf die Unterlagen und Daten verwenden, die sie bei einer Durchsuchung im Haus des Pforzheimers beschlagnahmte, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart darf die Unterlagen und Daten verwenden, die sie bei einer Durchsuchung im Haus des Pforzheimers beschlagnahmte, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mitteilte.