29.04.2015 - 14:55 [ M-Impresión ]

Portugal: Vorzensur im Wahlkampf

Das Gesetz sieht eine Kommission vor, bei der die geplante Wahlberichterstattung im Voraus eingereicht werden muss. Die Mitglieder dieser Kommission sollen von den Parteien bestimmt werden. Alle Medien, ob Print, Funk oder Fernsehen sind von dieser “Vorschau” betroffen. Auch Nachrichtenseiten im Internet sollen überwacht werden. Dieses Prozedere soll für eine ausgewogene Berichterstattung sorgen und bewirken, dass die Medien mehr Reportagen als Meinungsartikel veröffentlichen.
Die Kontrolle betrifft nicht nur die zwei Wochen heißen Wahlkampfes. Auch die Berichterstattung über den Vorwahlkampf soll genehmigungspflichtig werden, sobald die Parteien ihre Kandidatenlisten vorgestellt haben. Insgesamt würde das neue Gesetz eine Zeitraum von mindestens einem Monat betreffen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einem Bussgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.