Im Rahmen der täglichen intensiven Lagebewertung der Polizei ist ein Fortbestand der Gefahrengebiete nicht mehr erforderlich und daher deren Aufhebung auch juristisch geboten. Die Gefahrengebiete werden ab sofort aufgehoben.
Im Rahmen der täglichen intensiven Lagebewertung der Polizei ist ein Fortbestand der Gefahrengebiete nicht mehr erforderlich und daher deren Aufhebung auch juristisch geboten. Die Gefahrengebiete werden ab sofort aufgehoben.