Der pakistanischen Zeitung Dawn zufolge wurde der Verurteilte nicht nur unter einem Anti-Blasphemie-Gesetz, sondern auch unter einem Anti-Terror-Gesetz angeklagt, das die Anstachelung zum Hass bestraft.
Der Angehörige der schiitischen Minderheit in Pakistan war auf Facebook mit einem – verdeckt schreibenden – Mitarbeiter der Anti-Terror-Behörde in einen Streit über religiöse Fragen geraten, erläutern die Zeitungen.