Wie absurd die neuen Definitionen im Sexualstrafrecht sind, zeigt sich erneut an diesem Fall aus dem Allgäu. Eine 14-jährige hat einige Nacktbilder von sich angefertigt und an ihren Freund gesandt. Der hat diese Bilder anscheinend weitergegeben an andere Gleichaltrige. Diese Jungen sind nun Ziel der Ermittlungen wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“