Ebenso wie die Unterscheidung zwischen defensiven und offensiven Maßnahmen der digitalen Kriegführung ist die Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen „Cyber-Fähigkeiten“ für die deutsche Staatsführung offenbar längst obsolet. So heißt es bereits in der „Cyber-Sicherheitsstrategie“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016: „Die Verteidigungsfähigkeiten der Bundeswehr im Cyber-Raum sind … wesentlicher Teil der Cyber-Sicherheitsarchitektur. Sowohl die inhaltliche Übereinstimmung bei der technischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen als auch die Nutzung und Mitgestaltung von Strukturen, Prozessen und Meldewesen der Cyber-Abwehr … zeigen die enge Abhängigkeit.“