man muss nicht mit dem Verlauf der Demonstrationen, ja nicht einmal mit den Inhalten der Proteste, gegen den Akademikerball sympathisieren, um zu dem Schluss zukommen: Jede/r BürgerIn hat das Recht auf Demonstrationsfreiheit und rechtsstaatliche Behandlung. Das schließt insbesondre die Unschuldsvermutung mit ein – eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie. Denn Demokratie lebt vom zivilgesellschaftlichen Engagement, der Bereitschaft zum Widerspruch und der Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze seitens der staatlichen Organe.