Der Kern des „österreichischen Systems“ ist die Tarifpartnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern zum Aushandeln der Kollektivverträge. „Kollektivvertragsregelungen ersetzen im Grunde gesetzliche Regelungen. Sie haben Flächenwirkung“, sagt Funk.
Die „Flächenwirkung“: In Österreich sind 98 % der Arbeitnehmer von Kollektivverträgen erfasst. In Deutschland, wo es keine Pflichtmitgliedschaft gibt, sind es nur 58 %, in Bayern sogar nur 50 %.