26.10.2017 - 11:20 [ Kurier.at ]

Österreichisches System, adieu?

Der Kern des „österreichischen Systems“ ist die Tarifpartnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern zum Aushandeln der Kollektivverträge. „Kollektivvertragsregelungen ersetzen im Grunde gesetzliche Regelungen. Sie haben Flächenwirkung“, sagt Funk.

Die „Flächenwirkung“: In Österreich sind 98 % der Arbeitnehmer von Kollektivverträgen erfasst. In Deutschland, wo es keine Pflichtmitgliedschaft gibt, sind es nur 58 %, in Bayern sogar nur 50 %.