„Das Beispiel A1 führt vor Augen, dass sich der Staat enorm erpressbar macht, wenn er öffentlich-private Partnerschaften eingeht. Die Privaten können, wenn sie wollen, den Autobahnabschnitt faktisch stilllegen. Der Staat wird eine Schließung aber kaum zulassen. Der Bundesverkehrsminister handelt unverantwortlich. Er wusste von der drohenden Insolvenz sicher schon im Juni, als Bundestag und Bundesrat ÖPP ins Grundgesetz aufnahmen, denn neben diesem ‚Drohbrief‘ läuft offenbar schon seit einiger Zeit auch ein Schlichtungsverfahren. …