(22. August) Die Behörden haben nicht nur versagt, sie waren nicht nur unfähig. Sie waren offenbar dazu fähig, die Ermittlungen und die Ergreifung der Verbrecher bewusst fahrlässig oder bedingt vorsätzlich zu verhindern. Es gibt, so der Bericht, „den Verdacht gezielter Sabotage“. Es ist dies ein Verdacht, der einen schier verrückt werden lässt.