Die Koalitionäre unterbreiteten den Oppositionsvertretern im Ausschuss ihre Rechtsauffassung, wonach zwar Grüne und Linke mit ihrem Minderheitenrecht jeden Zeugen laden können, der ihnen notwendig erscheint. Dieses Recht gelte aber nicht für Verfahrensfragen – und eine solche sei die Vertagung.