(15.11.2016) Die von Grünen und Linken geforderte Herausgabe der Selektorenlisten würde laut Beschluss zur „namentlichen Erwähnung der als Erfassungsziele betroffenen Personen sowie Institutionen und staatliche Einrichtungen“ führen. Deren öffentliche Kenntnis ist der Entscheidung zufolge aber „eher von allgemeinem politischem Interesse“ und damit nicht von solch zentraler Bedeutung, um gegenüber den Belangen der Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu beanspruchen“, hieß es.