Eine endgültige politische Entscheidung soll fallen, sobald sich das Bundeskanzleramt, das Innenministerium und das Auswärtige Amt abgestimmt haben.
Eine endgültige politische Entscheidung soll fallen, sobald sich das Bundeskanzleramt, das Innenministerium und das Auswärtige Amt abgestimmt haben.