Die urheberrechtliche Ausgangslage in Ă–sterreich ist weitgehend mit der deutschen vergleichbar. Warum österreichische Zeitungen und Zeitschriften, wie es in den Erläuterungen heiĂźt, den „Schutz von Zeitungs- und Magazinverlagen im Internet-Zeitalter durch ein neues Leistungsschutzrecht eingefordert“ haben, bleibt angesichts des Adressatenkreises des Leistungsschutzrechts und des bereits bestehenden Urheberrechts an den Presseinhalten völlig unklar. Auch in Ă–sterreich sind sich die juristischen Fachkreise darin einig, dass es keine SchutzlĂĽcke gibt, die es zu schlieĂźen gegolten hätte.