08.03.2013 - 10:04 [ Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. ]

Neuregelung der Bestandsdatenauskunft aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 24.01.2012

Wichtig ist es uns an dieser Stelle klarzustellen, dass solche Formulierungen im vorliegenden Gesetzentwurf nicht zum Anlass genommen werden dürfen, von den Netzbetreibern eine anlasslose Speicherung von dynamischen IP-Adressen zu verlangen. Dies ist bereits im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht untersagt worden.