Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz klar gemacht, dass die wirksame Kontrolle der Datei durch unabhängige Aufsichtsorgane von überragender Bedeutung ist, da Rechtsschutz für Betroffene kaum möglich ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Antiterrordateigesetz klar gemacht, dass die wirksame Kontrolle der Datei durch unabhängige Aufsichtsorgane von überragender Bedeutung ist, da Rechtsschutz für Betroffene kaum möglich ist.