Ebenso fallen bei jedem Einsatz von Trojaner-Schadsoftware auch sämtliche Login-Daten mit Benutzernamen und Passwörtern – etwa vom Onlinebanking – im Klartext bei den Behörden an. Die Polizeibehörden haben damit die Schlüssel zum Bankkonto eines Überwachten, ohne dass eine richterliche Anordnung zur Kontoöffnung existiert. All das fällt einfach unter die Kommunikationsüberwachung, weil der Synchronisationsvorgang mit der Cloud als Kommunikation bezeichnet wird.