Der Gesetzentwurf weitet die Befugnisse der beiden Geheimdienste AIVD (Inlands- und Auslandsgeheimdienst) und MIVD (Militärischer Geheimdienst) beträchtlich aus und erlaubt ihnen unter anderem, massenhaft Kommunikation mitzuschneiden, Verschlßsselung zu knacken und in IT-Systeme einzubrechen. Abgefangene Daten dßrfen zudem an befreundete Dienste weitergegeben werden.