Die EU-Richtlinie für Justiz und Inneres (JI-Richtlinie) ist Teil der seit 2012 durchgeführten umfassenden Reform des europäischen Datenschutzes. Die neue Datenschutz-Richtlinie soll den Datenschutz für die Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Verarbeitung für Polizei, Justiz und Inneres europaweit vereinheitlichen und damit den Rahmenbeschluss 2008/977/JI ersetzen. Die Richtlinie ist unter den Ländern der EU umstritten, weil einige Staaten bestimmte Ermittlungsbehörden und Geltungsbereiche aus den Regulierungen herausnehmen wollen und weil anderen Ländern der Datenschutz sogar zu weit geht. Gegenwärtig verhandeln das Parlament, der Rat und die Kommission in einem nicht transparenten Trilog über die Richtlinie. Das EU-Parlament und die Kommission wollen die Richtlinie zusammen mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung als Paket bis Ende 2015 verabschieden. Danach werden die Anforderungen der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.