(24.3.2018) In Deutschland werden ab 2020 die bislang umstrittenen behördlichen Zugangssperren für Internetseiten möglich sein. Ein neues Regelwerk der EU zum Verbraucherschutz, die sogenannte CPC-Verordnung, ermächtigt künftig Ämter, den Zugang zu Websites zu sperren, „um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern“.