Der Fukushima-Aktionsplan der Schweizer Atomaufsichtsbehörde sieht verschärfte Auflagen unter anderem zum Erdbebenschutz und zur Notkühlung der Kernkraftwerke vor.
Der Fukushima-Aktionsplan der Schweizer Atomaufsichtsbehörde sieht verschärfte Auflagen unter anderem zum Erdbebenschutz und zur Notkühlung der Kernkraftwerke vor.