(23.12.2017) Wir haben bereits im November 2017 darüber berichtet, dass die Bundesregierung ohne öffentliche Beachtung eine möglicherweise folgenschwere Änderung der Strafprozessordnung (StPO, dort der § 163 Absatz 3) vorgenommen hat, die die Befugnisse der Polizei erneut ausbaut und je nach (unklarer) Auslegung einen erheblich repressiven Charakter annehmen kann.