Die in den Medien wiedergegebenen Inhalte der Nachricht auf Diekmanns Mailbox erfüllten nicht den Anfangsverdacht einer Straftat, erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft. Daher sei die Anklagebehörde verpflichtet, das Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen einzustellen. Dies sei dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten auch so mitgeteilt worden.