Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 7. Juli 2015, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes in der Fassung vom 31. Dezember 2008 (BGBl I S. 3083), mit denen dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingeräumt werden.
Weitere Informationen zum Gegenstand des Verfahrens und die Verhandlungsgliederung werden in Kürze nachgereicht.