Die Richterin begründete dem ARD-Bericht zufolge die Entscheidung damit, dass die vom hessischen Landesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Informationen zu dessen »rechtsextremen Umtrieben« älter gewesen seien als fünf Jahre. Eine »Unbedenklichkeitsbescheinigung« für den Besitz von Sprengstoff soll die Stadtverwaltung H. bereits 2011 ausgestellt haben.