Laut Staatsanwaltschaft Bremen besteht „der hinreichende Tatverdacht, dass ein Mitarbeiter des BND sich der Beihilfe zum Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz strafbar gemacht hat“, so Oberstaatsanwalt Frank Passade im MONITOR-Interview.
Laut Staatsanwaltschaft Bremen besteht „der hinreichende Tatverdacht, dass ein Mitarbeiter des BND sich der Beihilfe zum Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz strafbar gemacht hat“, so Oberstaatsanwalt Frank Passade im MONITOR-Interview.