Ausreichend fĂĽr einen Zwangstest soll sein, dass „bestimmte Umstände eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit begrĂĽnden“. Bisher ist ein Test beim Verdacht einer HIV-Infektion nur dann möglich, wenn der Betroffenen dem zustimmt. Die Aids-Hilfe, der Schwulen- und Lesbenverband und die Opposition laufen Sturm gegen die Pläne. Schwere Bedenken aus medizinischen und ethischen GrĂĽnden äuĂźert auch das Robert-Koch-Institut (RKI).