Dazu der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse: „Mit dieser Änderung würden den Bürgerinnen und Bürgern alle Rechte aus der Hand geschlagen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob Firmen für Zwecke der Werbung und des Adresshandels ihre personenbezogenen Daten erhalten dürfen. Um diese den Datenschutz missachtende Regelung im Gesetz zu stoppen, werde ich mich umgehend an die Fraktionen des Thüringer Landtags mit der Bitte um Unterstützung meines datenschutzrechtlichen Anliegens wenden.