(17.August 2012) Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat mit seiner heute verkündeten (und zu einem öffentlich nicht bekannten Zeitpunkt getroffenen) Entscheidung nicht nur ein eigenes Urteil aufgehoben, namentlich 1 BvR 357/05 vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz. Es hat mit seinem heutigen Plenumsbeschluss auch die gesamte Verfassung der willkürlichen Interpretation preisgegeben und die unbedingte Grundrechtssicherheit eliminiert. Alle heute im Urteil verkündeten, willkürlich festgesetzten operativen Einschränkungen für den Einsatz von Panzern, Kampfflugzeugen, Drohnen und Schusswaffen gegen die Bevölkerung (“Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, (stellen) keinen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG dar”) sind somit selbst interpretierbar, politisch, jederzeit hinfällig und ad absurdum geführt.