(28.Januar 2012) Am 21. Dezember schrieb niemand, das bin ich, ausführlich über die im ersten Gesetzentwurf enthaltenen üblichen miesen Tricks. Eingebaut in der Ermächtigungsgrundlage war eine Selbstermächtigung für das Verkehrsministerium durch die Änderung von Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) jederzeit “zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung” in selbst definierten Luftraumgebieten, etwa über Demonstrationen, Flugroboter der Polizei und Spione aufsteigen zu lassen – gesteuert von Bodenstationen, die sich nicht einmal in Deutschland befinden müssen