08.08.2013 - 13:08 [ Rationalgalerie ]

MERKEL, POFALLA, FRIEDRICH: 30 Jahre Knast wegen Agententätigkeit

sitzen würden die Drei, wenn sich endlich mal ein Richter fände, der den Paragraphen 99 des Strafgesetzbuches ernst nähme. Denn „Geheimdienstliche Agententätigkeit“ begeht jemand, der für „den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist“.