Folter oder auĂźergerichtliche Hinrichtungen seien in einem Staat, der sich der Wahrung der Menschenrechte verschrieben habe, nicht zu rechtfertigen.
Folter oder auĂźergerichtliche Hinrichtungen seien in einem Staat, der sich der Wahrung der Menschenrechte verschrieben habe, nicht zu rechtfertigen.