(17. November) Stefan Mappus war am Schwarzen Donnerstag nicht im Stuttgarter Schlossgarten, und zwar „nachweisbar nicht“, wie er seine Anwälte hat ausrichten lassen. Dass es anders in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart steht, macht dort einige Herrschaften inzwischen arg nervös: Vergangene Woche untersagte die Anklagebehörde der Stuttgarter Polizei per Weisung, weitere Auskünfte zu ihrer Ermittlungstätigkeit in dem fraglichen Verfahren geben zu dürfen.