Die Bahn hatte im April dem Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass fĂĽr einzelne Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden mĂĽsse als ursprĂĽnglich angenommen. Das Unternehmen hatte deshalb eine entsprechende Ă„nderung der wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt. Eine Entscheidung darĂĽber steht noch aus. Der VGH entschied nun, die grundsätzliche Genehmigung fĂĽr das Bahnprojekt sei weiterhin wirksam…