(16. September) Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Handels“gerichtshof“ wäre wohl auch verfassungswidrig. Er müsste, wann immer er EU-Recht auslegt, diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. Ansonsten würde gegen Artikel 23 des Grundgesetzes verstoßen. Die EU darf nämlich eine ihr übertragene Kompetenz (Auslegung von EU-Recht) nicht einfach weiter verlagern (auf Malmströms ICS-Gericht).