18.09.2015 - 14:11 [ blog.campact ]

Malmströms Pseudo-Gerichtshof ist weit entfernt von Rechtsstaatlichkeit

(16. September) Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Handels“gerichtshof“ wäre wohl auch verfassungswidrig. Er müsste, wann immer er EU-Recht auslegt, diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. Ansonsten würde gegen Artikel 23 des Grundgesetzes verstoßen. Die EU darf nämlich eine ihr übertragene Kompetenz (Auslegung von EU-Recht) nicht einfach weiter verlagern (auf Malmströms ICS-Gericht).