(6.4.2014) Ab Sonntag gilt die Ausgangssperre „im Interesse von Sicherheit und Ruhe“ von ein Uhr nachts bis fünf Uhr morgens. Für diesen Zeitabschnitt sind jegliche öffentliche Veranstaltungen und Massenversammlungen, die nicht vom Stab der Maidan-Kommandantur genehmigt sind, sowie sonstige Lärm erzeugende Aktionen untersagt.